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Wann lohnt es sich, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben?
13.08.2016 14:58 ( 784 x gelesen )

Wenn Sie eigentlich keine Steuererklärung machen müssen, also unter die sogenannte Antragsveranlagung fallen, kann es sich dennoch für Sie lohnen eine Steuererklärung zu machen. Es winkt ja evtl. eine Steuererstattung, die Sie nicht verschenken sollten.

 

Einige Gründe hierfür sind:


–    Sie hatten ein unterschiedliches Einkommen während des Kalenderjahres ( z.B. durch Gehaltserhöhungen, Überstunden, Arbeitgeberwechsel, Arbeit nicht das gesamte Jahr über)
–    Sie hatten Werbungskosten, die über dem Arbeitnehmerpauschbetrag lagen
–    Sie haben geheiratet (hier stehen Ihnen für das gesamte Kalenderjahr die Steuervorteile für Eheleute zu, unabhängig davon wann Sie während des Jahres geheiratet haben)
–    Sie haben (eigentlich nicht optimale) Steuerklassen gewählt, um das Elterngeld zu optimieren
–    Sie haben zu viel Kapitalertragssteuern gezahlt, weil der Freistellungsauftrag nicht optimal auf Guthabenkonten verteilt war oder Ihr individueller Steuersatz liegt unter dem Satz der Abgeltungssteuer
–    Sie hatten hohe außergewöhnliche Belastungen wegen Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Behinderung, Unwetterschäden usw.
–    Sie haben eine Riester- oder Rüruprente abgeschlossen
–    Sie haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und es wurde beim monatlichen Lohnsteuerabzug nicht die Steuerklasse 2 berücksichtigt
–    Sie hatten Ausgaben für haushaltnahe Dienstleistungen bzw. Handwerkerrechnungen, für die Sie eine Steuervergünstigung in Anspruch nehmen wollen
–    Sie hatten Verluste aus selbstständiger Nebentätigkeit oder aus Vermietung und Verpachtung

 

Lassen Sie sich zu diesen Punkten beraten.

 

Sie haben bei einer Antragsveranlagung vier Jahre Zeit, eine Steuererklärung zu machen.

Es ist jedoch zweckmäßig, nicht so lange zu warten, weil mitunter nach längerem Zeitablauf manche Informationen bzw. Unterlagen nicht mehr vorhanden sind oder neu beschafft werden müssen.


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